Finanztransaktionen besteuern
Gegenwärtig sind Umsätze mit Aktien und Derivaten innerhalb der EU weitgehend frei von Besteuerung. Diese Ausnahme ist ungerecht. Wie andere Produkte und Dienstleistungen auch sollen Finanztransaktionen mit einer Umsatzsteuer belegt werden.
Es ist auch kein steuersystematisches Argument erkennbar, warum Umsätze an Finanzmärkten im Gegensatz zu Umsätzen bei Waren und Dienstleistungen nicht besteuert werden sollen. Eine Einführung ist zunächst für die EU und den wichtigen Finanzplatz Schweiz, später weltweit anzustreben.
Von der Steuerbefreiung auf Finanzprodukte profitieren insbesondere Akteure, die sehr aktiv an den Kapitalmärkten tätig sind sowie wenige Finanzplätze. Langfristig orientierte Kapitalanlagen wie z.B. zur privaten Altersvorsorge werden durch eine Finanzumsatzsteuer kaum belastet, wohl aber häufige Transaktionen wie z.B. von Daytradern.
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