Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen greift zu kurz

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen gilt ausdrücklich nicht für genetische Untersuchungen und Analysen und den Umgang mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken.

Dabei stellt die Forschung an menschlichen Körpermaterialen, der Umgang mit Proben und Daten sowie der zunehmende Aufbau von Biobanken und deren Vernetzung eine erhebliche Herausforderungen für den Datenschutz und den Schutz von Persönlichkeitsrechten dar.

Die geltende Rechtslage reicht nicht aus, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Es besteht ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf für forschungsspezifische Regelungen. Insbesondere müssen Regelungen geschaffen werden, die den Schutz der in solche Forschungsprojekte involvierten Patientinnen und Patienten bzw. Probandinnen und Probanden sicherstellen.

Hier gehts zu den grünen Forderungen.

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