GEZ-Gebühr: Systemwechsel im Grundsatz richtig - aber fair und unbürokratisch
21.06.2010: Der Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zur Mediengebühr pro Haushalt bringt wesentliche Vereinfachungen. Die alte GEZ-Rundfunkgebühr kann den vielfältigen Entwicklungen nicht mehr gerecht werden. Aber es bleiben einige offene Fragen.
Der Systemwechsel von der Rundfunkgebühr zur Mediengebühr pro Haushalt bringt wesentliche Vereinfachungen. Er beseitigt das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto, ein PC im Arbeitszimmer oder ein mobiles Gerät angemeldet werden muss. Immer neue rundfunkfähige Geräte, wie etwa Smartphones, kommen auf den Markt. Die alte GEZ-Rundfunkgebühr kann dieser vielfältigen Entwicklung nicht mehr gerecht werden.
Wichtig ist, dass der Systemwechsel aufkommensneutral erfolgt. 17,98 Euro soll die monatliche Haushaltsgebühr weiterhin betragen. ARD und ZDF müssen in etwa soviel Geld zur Verfügung haben wie bisher und dürfen nicht plötzlich vor einem schwarzen Loch der Gebührenausfälle stehen.
Trotzdem sind einige Detailfragen höchst problematisch. Für Unternehmen liegt der nach Mitarbeitern gestaffelte Beitrag zwischen einem Drittel des Satzes für bis zu vier Beschäftigte (z.B. auch für eine Imbissbude) und ein bis zu 150-facher Beitrag, der erhoben wird, wenn in der Betriebsstätte mehr als 20.000 Beschäftigte arbeiten. Hotels sollen zusätzlich ein Drittel der Gebühr pro Zimmer zahlen. Der gleiche Satz soll für Dienstwagen gelten.
Mit diesen neuen Gebühren-Regelungen kommt es für Unternehmen zu erheblichen Mehrbelastungen. Heute tragen die Unternehmen zum Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren von 7,26 Mrd. Euro im Jahr einen Anteil von 6 Prozent oder 430 Mio. Euro bei. Mehr darf es nach meiner Ansicht auch nicht werden. Die Neuregelung muss so gestaltet werden, dass die Aufkommensneutralität auch in diesem Bereich gewährleistet wird.
Bei allem Beifall für einen Systemwechsel: Die vorgesehenen Änderungen sind auch im Bezug auf den Datenschutz katastrophal. Hier muss dringend nachgebessert werden. Auf keinen Fall dürfen mehr Daten als bislang erhoben werden. Datensparsamkeit muss bei einem neuen Gebührenmodell das oberste Gebot sein.




