Unternehmensteuer-Vorschläge der Stiftung Marktwirtschaft verursachen hohe Steuerausfälle und sind damit für den Fiskus zu teuer
Zum am Montag vorgestellten Unternehmensteuer-Konzept der Stiftung Marktwirtschaft erklärt die finanzpolitische Sprecherin, Christine Scheel:
Die Stiftung hat diskussionswürdige Vorschläge für eine große Unternehmensteuerreform vorgestellt. Unternehmensteuersätze von 30 Prozent sind ein deutliches Signal für eine bessere internationale Wettbewerbsposition Deutschlands und damit für mehr Arbeitsplätze im Inland.
Milliardenschwere Steuerausfälle kann sich der Fiskus allerdings nicht leisten. Die Steuersätze müssen ohne höhere Neuverschuldung sinken. Die zu versteuernden Gewinne von Unternehmen müssen auf einer breiteren Grundlage ermittelt werden, so dass sich die Senkung der Steuersätze selbst finanziert. Diese Finanzierungsvorschläge fehlen bei der Stiftung. Die große Koalition kann das Konzept der Stiftung in der Form deshalb nicht verwenden. Sie muss selbst eine überzeugende Finanzierung im Unternehmensbereich vorlegen.
Die Haushaltsrisiken für Städte und Gemeinden sind im Stiftungskonzept ausgeblendet. Die Kommunen brauchen verlässliche und ausreichende Einnahmen. Der von der Stiftung geplante Ersatz der Gewerbesteuer wird zu erheblichen Verwerfungen bei den Einnahmen führen. Die Stiftung muss deshalb schnell berechnen, wie sich ihr Konzept für die einzelnen Kommunen auswirkt.
Kleine und mittlere Personenunternehmen dürfen keinesfalls schlechter gestellt werden. Die Stiftung will mit einer Kleinunternehmerregelung erreichen, dass es zu keiner Schlechterstellung kommt. Eine Beibehaltung des Status Quo für kleine Unternehmen ist das absolute Minimum. Eine Entlastung der Großunternehmen auf Kosten vieler Kleiner lehnen wir eindeutig ab.
Die Stiftung löst aktuelle europarechtliche Probleme des Unternehmensteuerrechts, wie z.B. die grenzüberschreitende Verlustverrechnung. Allerdings werden die derzeitigen steuerlichen Hürden für Gewinnverlagerungen einfach abgeschafft, ohne Rücksicht auf fiskalische Interessen. Die Steuerausfälle sind unkalkulierbar. Deshalb kann diese Lösung nicht überzeugen.





