EU-Zinssteuerrichtlinie lässt umfangreiche Besteuerungslücken erkennen

Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Anwendung der EU-Zins-Steuer-Richtlinie, Drucksache 16/1257, erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Anwendung der EU-Zins-Steuer-Richtlinie bringt ein wenig Licht in die Besteuerungspraxis.

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen über Umschichtungen von Vermögen mit dem Ziel der Steuerbefreiung im Zusammenhang mit der Einführung der Zinsertragssteuerrichtlinie vor. Dabei erfasst die Zins-Steuer-Richtlinie eine ganze Palette von Finanzprodukten nicht (zum Beispiel Altanleihen, thesaurierende Investmentfonds usw.). Dabei ist offensichtlich, dass ein großer Teil von Vermögenserträgen aus Vermögen im Ausland durch die EU-Zins-Steuer-Richtlinie nicht erfasst wird.

Bei der schweizerischen Steuerverwaltung sind für das zweite Halbjahr 2005 lediglich rund 138 Millionen Schweizer Franken (etwa 88 Millionen Euro) an Zinssteuern von EU-Bürgern eingegangen. Davon werden 103 Millionen Franken (rund 67 Millionen Euro) an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten abgeführt werden (75 Prozent).

Diese Summen sind ein Tropfen im Verhältnis zu den nicht erfassten Vermögenserträgen, die sich der Besteuerungsgrundlage entziehen können.

Die Bundesregierung lässt in Ihrer Antwort nur wenige Handlungsoptionen erkennen wie sie sich der Realität widersetzen will, dass sich deutsche Steuerbürger mit ihren Vermögenserträgen der Besteuerung vermehrt entziehen. Die Antwort der Bundesregierung entspricht eher einer Ohnmachtsanzeige angesichts des Internationalen Steuerwettbewerbs.

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