Individualbesteuerung gerechter als Familiensplitting

Zu den Äußerungen aus den Kreisen der Union für ein Familiensplittingmodell anstatt des Ehegattensplitting erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Union Veränderungsbedarf beim Ehegattensplitting erkennt. Eine antiquierte steuerliche Begünstigung wird in Frage gestellt. Leider bringt das offensichtlich bevorzugte französische Modell des Familiensplittings keinen überzeugenden Vorteil gegenüber der jetzigen sozial ungerechten Verteilungssituation zu Gunsten von Alleinverdienern mit hohen Einkünften. Auch beim französischen Familiensplitting wächst der finanzielle Förderbetrag mit steigendem Einkommen.

Wir wollen deshalb eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Wir knüpfen stärker bei Familien mit Kindern an. Das ist ein zeitgemäßer Vorschlag und macht wirklich Schluss mit alten Privilegien der Alleinverdienerehe.

Unser Vorschlag hat den Effekt, dass für einkommensstarke Haushalte die Ersparnis aus dem Ehegattensplitting sinkt und für Haushalte mit geringen Einkünften keine finanziellen Nachteile eintreten. Die Einsparungen sollen für Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet werden, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. (vgl. Antrag Bundestagsdrucksache 16/1152, 05.04.2006)

Weitere Informationen zur Individualbesteuerung finden Sie hier.

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