Warum wir eine Abgeltungsteuer brauchen

Rund um Deutschland haben sich die Verhältnisse geändert - jetzt muss der Kapitalabfluss gestoppt werden - die schwierige Frage nach der Gerechtigkeit

Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 15. September 2006 von Christine Scheel

Stellt man sich die Steuersätze auf Zinsen in Europa als Gebirge vor, so überragt Deutschland mit rund 44 Prozent fast alle anderen Länder. Im Gegensatz zur realen Gebirgswelt liegen in Österreich die niedrigen Zinsgipfel. Aber auch in Skandinavien, in den europäischen Beitrittsländern, in Irland oder in der Schweiz sind die Berge deutlich flacher.

Wie im richtigen Gebirge fließen die Kapitalflüsse auch im Zinsgebirge nach unten, dorthin, wo die Steuersätze niedriger sind. Die Steuerersparnis verleitet auch die Bundesbürger, ihr Kapital im günstigeren Ausland anzulegen, wo sie derzeit mit maximal 15 Prozent Quellensteuer belegt werden, häufiger aber ganz unbelastet bleiben. Der ehrliche Steuerbürger sei der Dumme, so lautet deshalb der Vorwurf an die Politik.

Die Kapitalabflüsse werden sich nur eindämmen lassen, wenn die Steuersatz-Gipfel angeglichen werden. Dieses Ziel verfolgte auch die Zinssteuerrichtlinie der Europäischen Union. Sie ist seit über einem Jahr umgesetzt, erste Ergebnisse liegen vor, und diese sind ernüchternd. Die harmonisierte Zinssteuer hat ihr Ziel nicht erreicht. Das Steuersatz-Gefälle löst täglich weitere Kapitalabflüsse aus. Deshalb sollte die große Koalition jetzt eine wettbewerbsfähige Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte gesetzlich regeln und ein deutliches Kapitalmarktsignal setzen, für den Standort Deutschland. Das ist eine einfache Wahrheit - aber wie in der Politik so oft: Die Akzeptanz fällt schwer. Die Argumentationslinien der Befürworter und der Gegner einer Abgeltungsteuer haben sich verfestigt. Beider Argumente sind berechtigt. Damit die Politik aus den ideologischen Gräben herauskommt und handlungsfähig wird, muss sie die Probleme der Abgeltungsteuer benennen und lösen.

Die Abgeltungsteuer ist für sich betrachtet nicht gerecht. Arbeitnehmer würden höhere Steuersätze zahlen als Kapitalanleger. Trotzdem haben viele europäische Länder Abgeltungsteuern mit niedrigen Steuersätzen eingeführt. Selbst in den skandinavischen Ländern, deren Steuer- und Abgabensystem aus sozialen und verteilungspolitischen Gesichtspunkten vielen Gegnern der Abgeltungsteuer als Vorbild gilt, werden Zinsen und Dividenden abgeltend und gegenüber Arbeitseinkommen begünstigt besteuert. Der Grund ist, dass die freien Kapitalflüsse und der scharfe Wettbewerb um Kapital zu einer wettbewerbsfähigen Besteuerung der Kapitaleinkünfte zwingen. In einem weltweit liberalisierten Kapitalmarkt ist eine Abgeltungsteuer deshalb auch in Deutschland sinnvoll.

Die ungleiche Behandlung von Arbeit und Kapital ist für die Gerechtigkeit in der Steuerpolitik die Gretchenfrage. Hier muss es einen Ausgleich geben. Zum einen sollte die Besteuerungslücke bei den Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren geschlossen werden - nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern auch aus steuersystematischen Gründen. Es geht um ein klares und einfaches Besteuerungsverfahren von Zinsen, Dividenden und auch von Veräußerungsgewinnen, das die Bürger als gerecht und verständlich akzeptieren und das dem Fiskus stabile Steuereinnahmen bringt. Nur eine breite Bemessungsgrundlage, die sämtliche Wertzuwächse von Kapitalanlagen einschließt, kann eine gleichmäßige Besteuerung der Kapitaleinkünfte sichern. Und sie schafft darüber hinaus endlich Rechtssicherheit für die Anleger. In Deutschland herrscht bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren seit vielen Jahren Rechtsunsicherheit. Die zahlreichen noch anhängigen Gerichtsverfahren zeigen deutlich die Unsicherheit der Bürger und deren mangelnde Akzeptanz der hoch komplizierten Regeln, die dieses Gebiet prägen. Vor diesem Zustand darf der Gesetzgeber nicht die Augen verschließen. Mit einer Abgeltungsteuer kann die Spekulationsfrist für Wertpapiere fallen, und auch Werbungskosten brauchen steuerlich nicht extra berücksichtigt zu werden. Für Altbestände sollte es eine Fristenlösung geben. Zum anderen muss die Erbschaftsteuer endlich reformiert werden. Die breiteren Schultern sollten hier einen spürbar größeren Beitrag für die Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Das ist in anderen Ländern durchaus üblich und wäre wichtig für eine insgesamt gerechte Besteuerung.

Gelöst werden müssen die Probleme der Kleinanleger, die durch eine Abgeltungsteuer oftmals mehr Steuern zahlen würden. Sie sollten Zinsen weiterhin mit ihrem niedrigeren individuellen Steuersatz versteuern dürfen. Zwar wird so der positive Beitrag der Abgeltungsteuer zu Steuervereinfachung und Bürokratieabbau abgeschwächt, doch das sollte hingenommen werden. Heute erspart der Sparerfreibetrag den Kleinanlegern die Veranlagung zur Einkommensteuer. Damit ist es vom nächsten Jahr an in vielen Fällen vorbei. Mit dem halbierten Sparerfreibetrag lädt die große Koalition einen vermeidbaren Bürokratiewust auf den Kleinsparern ab.

Ein Ziel der Abgeltungsteuer sind auch stabilere Steuereinnahmen. Der Bundesfinanzminister rechnet nun aber vor, dass ein Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent für Zinsen etwa drei Milliarden Euro Steuerausfälle verursacht. Diese Zahl beruht auf veralteten Berechnungsgrundlagen und auf einer rein statischen Betrachtungsweise, die Verhaltensänderungen der Kapitalanleger nicht berücksichtigt. Sie vernachlässigt, wie viel Kapital zusätzlich abfließt, wenn Deutschland keine wettbewerbsfähige Zinsbesteuerung anbietet. Warnendes Beispiel sollte die letzte Steueramnestie sein. Diese hatte nicht den erhofften Rückholeffekt auf geflohenes Kapital, weil sie nicht mit einer Abgeltungsteuer verbunden war. Man darf dabei auch nicht ignorieren, dass der Standort Deutschland bei den Kapitaleinkünften in den letzten Jahren relativ an Boden verloren hat, weil zum Beispiel unser Nachbar Österreich eine attraktive Abgeltungsteuer eingeführt hat. Die bayerischen Banken und Sparkassen bekommen das zu spüren, sie sind einem verschärften Wettbewerb um die Kunden ausgesetzt. Nur eine dynamische Betrachtung liefert realistische Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen einer Abgeltungsteuer. Es muss also mitbetrachtet werden, was der Fiskus verdient, wenn die Kapitalabflüsse gestoppt werden und Steuerquellen zurückkehren. Auch müssen die Ergebnisse aus einer erweiterten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einfließen.

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