Gerechte Reform der Erbschaftsteuer

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist ungerecht und gestaltungsanfällig, weil Grundstücke, Gebäude und Betriebsvermögen viel niedriger besteuert werden als anderes Vermögen. Diese Bewertungsregeln werden Ende diesen Jahres außer Kraft treten. Die Politik muss jetzt handeln.

Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Bewertungsgesetzes muss noch in diesem Jahr fallen. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer selbst muss dringend reformiert werden. Auch die neue Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die große Koalition aus Union und SPD darf den Reformbedarf nicht länger aussitzen.

Die grünen Eckpunkte für eine gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegen bereits vor (Bundestagsdrucksache 16/2076). Wir werden unsere Eckpunkte am 22. September 2006 ins Plenum bringen. Wir fordern die große Koalition auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer einzubringen, der auch die gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensarten berücksichtigt.

Unsere wichtigsten grünen Forderungen sind:

Alle bisher unterbewerteten Vermögensarten müssen annähernd an das Niveau der Marktwerte herangeführt werden, so dass Steuergestaltungen durch Vermögensumschichtungen verhindert werden.

Begünstigungen sollen, wenn sie aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen gerechtfertigt sind, durch Freibeträge offen ausgewiesen werden. So wird betriebliches Vermögen von kleinen und mittleren Betrieben steuerbefreit und auch "Omas Häuschen" bleibt natürlich steuerfrei.

Im Ergebnis sollen stärkere Schultern einen größeren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens tragen, so wie es in anderen Ländern auch üblich ist.

Den Antrag und Fragen und Antworten zum Hintergrund unseres Reformvorschlages finden Sie hier zum Download.

Zugehörige Dateien:
Antrag_Erbschaftsteuer.pdfDownload (79 kb)
FragenundAntworten.pdfDownload (82 kb)
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