Grüner Vorschlag wird von Koalition aufgegriffen
Zur heute abschließenden Beratung des Jahressteuersteuergesetzes 2007 im Finanzausschuss des Bundestages erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Der Finanzausschuss hat heute rückwirkend zum 1.1.2007 eine Ausdehnung der Verlustverrechnungsbeschränkung beschlossen und damit neuen Steuersparmodellen die Grundlage entzogen. Rückwirkende Gesetzesänderungen sind verfassungsrechtlich problematisch und sie zerstören das Vertrauen der Bürger in die geltenden Gesetze. Leider läuft der Gesetzgeber gerade im Steuerrecht den Veränderungen in der Praxis häufig hinterher und muss dann überstürzt nachbessern.
Das wollen wir grundlegend ändern. Wir wollen, dass über das Besteuerungsverfahren bei Steuern sparenden Gestaltungen zukünftig schon entschieden wird, bevor die Steuerbürger entsprechende Investition tätigen, und nicht erst danach. Das wäre ein grundlegender "Kulturwandel" im Besteuerungsverfahren, der für die Steuerbürger mehr Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen bringt. Wir haben einen entsprechenden Entschließungsantrag in die Ausschuss-Beratungen eingebracht.
SPD, Union und Bundesfinanzministerium haben den unseren Vorschlag aufgegriffen und im Ausschuss erklärt, dass sie eine Anzeigepflicht für Steuern sparende Gestaltungen ebenfalls in Erwägung ziehen. Das Bundesfinanzministerium erhält einen entsprechenden Prüfauftrag bis Mitte 2007. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll mit dem Vorschlag befasst werden. Wie von uns vorgeschlagen, könnte das Bundeszentralamt für Steuern für das Mitteilungsverfahren zuständig werden.
Wir begrüßen, dass die große Koalition und die Regierung die grüne Idee aufgreifen und werden uns dafür einsetzen, dass es hier zu einer unbürokratischen und klaren Lösung im Sinne von mehr Vertrauensschutz für die Bürger kommt.
Im Anhang finden Sie den Entwurf unseres Entschließungsantrages.





