Grüne unterstützen Forderungen des Bundesrechnungshofs
15.11.2006: Steuerrecht muss für alle Bürger gleich gelten
Anlässlich des vorgelegten Bundesrechnungshofsberichts 2006 erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:
Alle Steuerbürger sind gleich. Deshalb muss das Steuerrecht auch überall gleich angewendet werden. Der Bund braucht beim Steuervollzug ein Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzverwaltungen. Diese Forderung des Bundesrechnungshofs unterstützen wir ausdrücklich. Starke regionale Unterschiede bei der regelmäßigen Überprüfung von einkommensteuerpflichtigen Bürgern und Unternehmen müssen beseitigt werden.
In der Finanzplanung des Bundes stecken erhebliche Risiken, darauf hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes konsequent hingewiesen. Die statistischen Grundlagen für die Steuerschätzung müssen präzisiert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ausgestaltet werden. Auch diese Forderung des Bundesrechnungshofes muss zwingend erfüllt werden, um erhebliche Abweichungen von Soll und Ist bei den Steuereinnahmen zu vermeiden.
Die Bundesregierung muss bei der Reform der Unternehmensbesteuerung transparente und belastbare Daten über die finanziellen Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen liefern. Bisher stehen alle Annahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform auf tönernen Füßen.





