Wir brauchen eine einheitliche Regulierung für Hedgefonds im Rahmen der Fondsrichtlinie

von Christine Scheel

Seit 2004 können Hedgefonds in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zugelassen werden. Die Grünen haben diese Liberalisierung mitgetragen, denn sie ist wichtig um den Finanzmarkt Deutschland zu stärken und um den national überhaupt möglichen Kontrollrahmen auszuschöpfen. Es ist jedoch klar, dass nur weltweit abgestimmte Regeln und die grenzüberschreitende Kooperation der nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere auf der Ebene des Europäischen Binnenmarkts, zu einer funktionsfähigen Aufsicht der Hedgefonds führen können. Denn die meisten der weltweit rund 7.000 Hedgefonds haben ihren Sitz in Off-Shore-Zentren, wo sie für nationale Kontrollbehörden faktisch unerreichbar sind.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Hedgefonds mit einem außergewöhnlichen Risikopotential verbunden sind. Und zwar nicht nur für den Anleger selbst, sondern auch für den Gesamtmarkt. Jüngstes Beispiel sind die Milliardenverluste des US-Hedgefonds Amaranth. Wegen unerwartet stark fallender Gaspreise in den USA fuhr er riesige Verluste ein. Die Bundesbank nahm das Beispiel zum Anlass, erneut härtere Kontrollen für Fonds zu fordern, die mittlerweile weltweit ein Vermögen von rd. 1,2 Bill. Dollar kontrollieren. Sie schlägt vor, die Hedgefonds von anerkannten Ratingagenturen bewerten zu lassen. Dabei müsste dann aber sicher gestellt werden, dass sich auch Ratingagenturen einer Qualitätskontrolle stellen müssen.

Risiko erhöhend kommt hinzu, dass die Großbanken bei ihrem Eigenhandel ähnlich wie ein Hedgefonds vorgehen. Auf der Jagd nach steigenden Renditen können sich die Finanzmarkakteure leicht verspekulieren. Platzt die Spekulationsblase, kann das auf Realinvestitionen und damit auf die Arbeitsplätze negativ durchschlagen.

Mangelnde Transparenz von Hedgefonds und erhebliche Risiken für das internationale Finanzsystem werden zu Recht kritisiert. Es wäre im Sinne von mehr Finanzmarktstabilität, wenn Hedgefonds offen legen müssen, in welchem Umfang sie kurzfristige und spekulative Aktiengeschäfte getätigt haben. Dass könnte für die anderen Anleger ein erhellendes Licht auf plötzliche Kursbewegungen werfen. Ebenso könnten Informationen zum Verschuldungsgrad der Hedgefonds die Risikoabschätzung der anderen Marktteilnehmer erleichtern und auf eine realistischere Grundlage stellen.

Es ist unerlässlich, dass sich der G 8 Gipfel über eine Initiative der Europäischen Union einigt. Wir brauchen eine einheitliche Regulierung für Hedgefonds im Rahmen der Fondsrichtlinie, die über die auf internationaler Ebene diskutierten Transparenzpflichten hinausgeht. Nur so kann die schwache Risikokontrolle, die aus dem Wettbewerb der Finanzplätze entsteht, überwunden sowie wirksamer Anlegerschutz und effiziente Finanzmärkte garantiert werden.

Betrachtet man Hedgefonds als Investoren, wie bei der Deutschen Börse AG, so geht es auch hier vor allem um den Schutz der anderen Anleger durch mehr Transparenz und bessere Informationen. Europa und Deutschland sind hier auf einem guten Weg. So beschließt der Bundestag am 9. November über die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht. Damit sinkt die Meldeschwelle, bei der eine Stimmrechtsänderung veröffentlicht werden muss, von fünf auf drei Prozent. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz über die Aktionärszusammensetzung, und die Anleger können ihre Anlagestrategie danach ausrichten. Wünschenswert wären Verbesserungen, wie ein konkretes Zusammenwirken verschiedener Investoren bei der Übernahme eines Unternehmens nachgewiesen werden kann, damit die Rechte der anderen Aktionäre auf ein Übernahmeangebot beim Erreichen der 30 % Grenze auch tatsächlich durchsetzbar sind.

Zertifikate: Der Markt der Zertifikate boomt. Das investierte Kapital hat in 2006 erstmals 100 Mrd. Euro überschritten. Zertifikate sind von Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, deren Rückzahlungsbetrag von der Kursentwicklung anderer Finanzmarktprodukte abhängt. Zertifikate sind strukturierte Finanzmarktprodukte, die von den Banken auf Aktien, Anleihen und Indizes, aber auch auf Zinsen, Währungen und Rohstoffe aufgelegt werden.

Der Anleger kann dabei an der Entwicklung eines Basiswertes gewinnen oder verlieren. Er kann auf steigende oder fallende Werte eines Produkts setzten. Das bedeutet, die Wertentwicklung eines Zertifikats kann von sehr komplexen Konstellationen abhängen. Für den Schutz der Anleger ist es wichtig, dass diese Komplexität ausreichend transparent gemacht wird.

Außergewöhnlich am Zertifikatemarkt ist, dass die Preisbildung durch die Preissetzung der jeweiligen Emittenten erfolgt. Emission und Preisfindung liegen also in einer Hand. Diese Doppelrolle erlaubt den Emissionsbanken erhebliche Gestaltungsspielräume gegenüber den privaten Marktteilnehmern. Die Emissionsbanken können auf die Preise hohe Margen aufschlagen, aus denen zum Beispiel verdeckte Vertriebsprovisionen finanziert werden können.

Im Vergleich zu anderen Finanzprodukten können gegenüber den Anlegern leicht überhöhte Preise durchgesetzt werden, weil es keine ausreichende Transparenz über die Kosten des Finanzmarktprodukts gibt. Es ist notwendig, dass in den Emissionsprospekten die Vertriebsprovisionen offen gelegt werden.

Die Emittenten können die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs während der Laufzeit des Produkts fast beliebig verändern und damit auch vergrößern, so dass der finanzielle Nachteil letztlich beim Anleger ankommt. Deshalb ist es notwendig, dass die Emissionsbank zukünftig verpflichtet wird, einen garantierten Maximalspread im Verkaufsprospekt anzugeben. Die vorgeschlagenen Verbesserungen der Transparenz für die Anleger führt zwangsläufig zu erweiterten Aufgaben der BaFin. Es bedarf dort einer inhaltlichen Prüfung der Emissionsprospekte, um den Anlegern eine Übersicht über die Kosten, Zusammensetzung und maximale Risiken des Zertifikats zu verschaffen.

Grundsätzlich ist es notwendig, dass die Anforderungen an die Transparenz der Zertifikate im Europäischen Binnenmarkt harmonisiert werden, damit die Emissionshäuser nicht den nationalen Markt einfach umgehen können.

aus: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 22/2006 S. 1197/1198

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