Kinderförderung wichtiger als Ehegattensplitting

Zur Meldung der familienpolitischen Verbände "Kinderförderung statt Ehegattensplitting" erklärt Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen es sehr, dass sich die familienpolitischen Verbände für eine "Kinderförderung statt Ehegattensplitting" einsetzen. Mit unserem in den Bundestag eingebrachten Antrag "Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro" vom 5. April 2006 haben wir uns bereits für die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung eingesetzt.

Das Ehegattensplitting ist nicht mehr zeitgemäß, weil sich die Lebensrealität in den letzten Jahren stark verändert hat. Viele Familien brauchen zwei Einkommen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig fehlen Betreuungsangebote für Kinder, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Dafür gibt der Staat zuwenig Geld aus.

Trotz dieser Realität gilt nach wie vor: Verdient ein Ehepartner auskömmlich, beispielsweise um die 120.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, dann bringt das zu Hause bleiben 8.350 Euro Steuervorteil im Jahr. Damit wirkt das Ehegattensplitting als Beschäftigungsbremse, denn umso größer der Einkommensabstand von Ehepartnern, umso größer ist das Steuergeschenk. Und die Ehe wird steuerlich sogar stärker honoriert, als das Zusammenleben mit Kindern.

Wir wollen das Leben mit Kindern verbessern und Müttern wie Vätern eine Chance geben, erwerbstätig zu sein. Leider sind bisher sämtliche Reformbemühungen am einmütigen Patriarchenwiderstand der beiden großen Fraktionen gescheitert. Trotzdem brauchen wir die Reform. Wir wollen die Wirkung des Ehegattensplittings für höhere Einkünfte vermindern und schlagen eine Individualbesteuerung vor. Das passt besser in die Zeit und ist gerechter. Jede Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber eine Unterhaltsgemeinschaft, die für einander einstehen muss. Deshalb ist eine Steuerbegünstigung weiterhin notwendig. Nach grünen Vorstellungen sollen deshalb bis zu 10.000 Euro von dem einen Partner steuerbegünstigt auf den anderen übertragen werden können.

Unsere Individualbesteuerung halbiert den maximalen Splittingvorteil auf knapp 4.200 Euro. Das ist für die betroffenen einkommensstarken Haushalte durchaus zumutbar, zumal diese durch die steuerliche Entlastung auf Grund der Kinderfreibeträge sowieso stärker begünstigt werden als die Kindergeldbezieher. Die frei werdende Summe von 4 bis 5 Milliarden Euro soll für ein besseres Leben mit Kindern unabhängig vom Status der Ehe eingesetzt werden. Die Kinderbetreuung für unter Dreijährige soll ausgebaut werden, so dass ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch tatsächlich eingelöst werden kann. Familie und Beruf sollen besser miteinander vereinbar werden. Wir wollen, dass mehr und qualitativ bessere Kinderbetreuungsangebote in den Kommunen endlich überall Realität werden.

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