Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung

Zu der Absicht von Finanzminister Steinbrück einen Systemwechsel bei der Erhebung der Umsatzsteuer durch die Einführung des "Reverse-Charge-Verfahrens" anzustreben, erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin und Gerhard Schick, Mitglied im Finanzausschuss:

Effektive Betrugsbekämpfung war und ist ein zentrales Ziel grüner Steuerpolitik.

Während der rot-grünen Regierungszeit wurden bereits wichtige Gesetzesänderungen vorgenommen, um Fortschritte bei der Betrugsbekämpfung zu erzielen, zum Beispiel unangekündigter Besuch der Finanzkontrolleure, Vorsteuererstattung gegen freiwillige Sicherheitsleistung und Haftung, Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bei Unternehmensneugründungen, Sicherstellung des Steueranspruchs in der Baubranche, Einrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Erfreulicherweise wurde 2005 erstmals ein Rückgang der Schwarzarbeit verzeichnet. Trotzdem ist das Volumen hinterzogener Umsatzsteuer mit rd. 16 Mrd. Euro immens hoch.

Die Finanzministerkonferenz der Länder hat nach langfristigen Vorarbeiten während der rot-grünen Regierungszeit im Oktober 2005 beschlossen, den Systemwechsel zum "Reverse-Charge-Verfahren" herbeizuführen. Dabei würde die Steuerschuld vom Lieferanten auf den Empfänger verlagert.

Vor allzu großer Euphorie, dass der Systemwechsel bei der Umsatzsteuererhebung zum "Reverse-Charge-Verfahren" den großen Durchbruch bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung bringt, muss jedoch ausdrücklich gewarnt werden. Nach Annahmen der Finanzministerkonferenz kann der Systemwechsel nur 3,8 Milliarden von 16 Milliarden Euro Umsatzsteuerbetrugsvolumen vermeiden.

Vor diesem Hintergrund bleiben Bund und Länder zu Sofortmaßnahmen aufgefordert:

  1. Vollzugsdefizite bei den bereits eingeführten gesetzlichen Maßnahmen sind abzubauen. Die Länder müssen ihre Anstrengungen in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht verstärken.
  2. Defizite in Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden sind zu beseitigen.
  3. Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Umsatzsteuer sollte von den Ländern auf den Bund übergehen. Die große Koalition muss hier ihre Möglichkeiten nutzen, die föderale Zuständigkeitsverteilung zu verbessern.
  4. Zur erfolgreichen Bekämpfung der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung müssen auch Zielkonflikte zwischen Datenschutz und effektiver Betrugsbekämpfung endlich gelöst werden.
  5. Zoll und Steuerfahndung müssen als wirksame Maßnahme die Kompetenz erhalten, Vermögenswerte vorläufig zu beschlagnahmen, um Vermögensabschöpfung im Fall von Straftaten auch wirklich durchsetzen zu können.
  6. Der Systemwechsel bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zum "Reverse-Charge-Verfahren" macht nur dann Sinn, wenn dann ein funktionsfähigeres Kontrollsystem den Betrug wirksamer eindämmen kann. Denn der Systemwechsel selbst erfordert Investitionen in Software und Personal von rd. 60 Millionen Euro.
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