Zum aktuellen Conti-Fall: Gesetze müssen auf den Prüfstand
Zu den anhaltenden Unklarheiten über die Meldepflichten bei der beabsichtigten Übernahme von Continental durch die Schaeffler-Gruppe erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:
Eine funktionierende Marktwirtschaft braucht faires Verhalten aller Beteiligten, und dies muss durch staatliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
Der aktuelle Fall der bekannt gewordenen Übernahmepläne der Schaeffler-Gruppe für den Automobilzulieferer Continental stellt eine Bewährungsprobe dar, wie tragfähig und verlässlich die bestehenden gesetzlichen Meldepflichten über sich ändernde Beteiligungsverhältnisse und deren praktische Umsetzung sind.
Der Deutsche Bundestag muss sich deshalb dringend damit beschäftigen, ob die gesetzlichen Vorgaben auch tatsächlich ihre Ziele erfüllen. Wir wollen deshalb einige Fragen geklärt wissen wie zum Beispiel:
- Wie konnte es passieren, dass eine mittelbare wie unmittelbare Beteiligung der Schaeffler-Gruppe von 36 Prozent an Continental erst jetzt offiziell bekannt wurde?
- Wären mit den schärferen Meldepflichten des Risikobegrenzungsgesetzes, das erst in diesem Sommer verabschiedet wurde, die Beteiligungsverhältnisse schon viel früher offiziell und für alle Beteiligten bekannt geworden?
- Werden für die Zukunft wirklich alle Formen moderner Finanzinstrumente, mit denen auf Unternehmen im Rahmen von Übernahmeabsichten zugegriffen werden kann, auch von den Meldepflichten erfasst?
- Was hat die Abgeordneten der Koalition im Finanzausschuss noch am 25. Juni 2008 tatsächlich dazu bewogen, die Meldepflichten so zu entschärfen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Risikobegrenzungsgesetzes die nach den neuen Regelungen bereits bestehenden Überschreitungen von Beteiligungsgrenzen nicht gemeldet werden müssen?
Diese und viele andere Fragen harren der Beantwortung und Erörterung. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass sich der Finanzausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen mit diesem Thema beschäftigt und auch das Bundesministerium der Finanzen dazu eine Stellungnahme abgibt. Die Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält auch noch an. Allein das ist schon ein wichtiger Hinweis, wie kompliziert diese Materie offensichtlich ausgestaltet ist, obwohl Transparenz und Verständlichkeit das oberste Gebot sein sollten.
Aus unserer Sicht ist es deshalb einfach unverzichtbar, dass sich der Gesetzgeber anhand konkreter Fälle aus der Praxis mit der Tauglichkeit seiner Gesetze regelmäßig auseinandersetzt. Der aktuelle Conti-Fall ist dazu die beste Gelegenheit.





