Kleine Anfrage der Grünen zum aktuellen Conti-Fall
Eine funktionierende Marktwirtschaft braucht faires Verhalten aller Beteiligten, und dies muss durch staatliche Rahmenbedingungen sichergestellt werden.
Der aktuelle Fall der bekannt gewordenen Übernahmepläne der Schaeffler-Gruppe für den im DAX 30 notierten Automobilzulieferer Continental stellt eine Bewährungsprobe dar, wie tragfähig und verlässlich die bestehenden gesetzlichen Meldepflichten über sich ändernde Beteiligungsverhältnisse und deren praktische Umsetzung sind.
Konkret soll laut Medienberichten (z. B. Börsen-Zeitung vom 23. Juli 2008, Seite 2) die Schaeffler-Gruppe bereits 2,97 Prozent des Kapitals von Continental erworben haben. Außerdem soll sich die Schaeffler-Gruppe Optionen zum Erwerb von Aktien über weitere 4,95 Prozent gesichert haben.
Da direkte Beteiligungen nach bisheriger Rechtslage erst ab Überschreitung von 3 Prozent und Optionen ab 5 Prozent gemeldet werden müssen und beide Beteiligungsformen derzeit nicht zusammengerechnet werden, soll über diese in der Summe knapp 8 Prozent der Schaeffler-Gruppe bisher keine gesetzliche Meldepflicht bestehen. Darüber hinaus soll die Schaeffler-Gruppe mit mehreren Banken Swap-Geschäfte auf Aktienpakete von jeweils unter 3 Prozent abgeschlossen haben. Insgesamt sollen sich die Swap-Geschäfte auf 28 Prozent summieren. Dadurch ergäben sich für die Schaeffler-Gruppe Zugriffsmöglichkeiten von rund 36 Prozent des Kapitals der Continental. Nach Auffassung der Schaeffler-Gruppe mussten diese Beteiligungsverhältnisse nicht gemeldet werden, nach Auffassung der Continental allerdings schon.
Deshalb prüft jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob tatsächlich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt worden sind oder nicht. Wir haben deshalb Fragen an die Bundesregierung gestellt. Die komplette Kleine Anfrage finden Sie hier zum Download.





