Die beste Lösung für Arbeitsuchende

Statt kooperative Jobcenter - Grundsicherung für Arbeitsuchende aus einer Hand mit gestärkten kommunalen Kompetenzen organisieren

Im Dezember 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als gemeinschaftliche Organisationsstruktur von Kommunen und den Bundesagenturen für Arbeit zur Betreuung Langzeitarbeitsloser als nicht verfassungskonform.

Unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil zog Bundesarbeitsminister Scholz sein Modell der "kooperativen Jobcenter" aus der Tasche. Aller Rhetorik entkleidet handelt es sich dabei um ein Bundesmodell getrennter Trägerschaft, das die Kommunen an den Katzentisch verweist.

Wir Grünen lehnen den Vorschlag ab. Mehr als 7 Millionen Menschen aller Altersgruppen mit den unterschiedlichsten Biografien und Problemlagen werden derzeit durch das SGB II unterstützt.

Entsprechend bürgernah und breit müssen der Ansatz und das Instrumentarium angelegt sein. Wir wollen die beste Lösung für die Arbeitssuchenden und ihre Familien und nicht die bequemste. Dabei sind für uns die folgenden Punkte entscheidend:

  • Das Prinzip "Hilfe aus einer Hand" hat sich bewährt. Nur so ist die optimale Verknüpfung arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Ansätze möglich, die angesichts der häufig vielfältigen Problemlagen der Betroffenen erforderlich ist. Das Scholz-Modell genügt diesem Anspruch aber nicht. Da macht jeder seins; es drohen neue Verschiebebahnhöfe.
  • Der Einfluss der kommunalen Seite muss gegenüber dem Status quo gestärkt werden, damit den Arbeitssuchenden bestmöglich geholfen kann. Dafür ist die flexible Kooperation mit anderen Hilfesystemen wie z.B. der Jugendhilfe oder der Schuldnerberatung zwingend erforderlich. Daher muss die Hilfe dezentral ausgerichtet sein.
  • Der Bund darf weder aus seiner politischen noch aus seiner finanziellen Verantwortung für die Langzeitarbeitslosigkeit entlassen werden und muss weiter eingebunden bleiben. Dies beinhaltet zuvorderst die finanzielle Verantwortung und die Sicherstellung eines bundeseinheitlichen Leistungsrechts
  • Die Frage der Zukunft der Optionskommunen, die in dieser Form längstens bis 2013 gesichert sind, darf nicht außen vor gelassen werden. Diese Strategie fährt das Bundesarbeitsministerium und sorgt damit für viel Verunsicherung. Wir meinen Auch die Optionskommunen sollen dauerhaft weiterarbeiten können.

Es gibt gute Optionskommunen, aber es gibt auch viele gute Arbeitsgemeinschaften, die bei mehr Eigenverantwortung weiter auf der begonnenen Arbeit mit der Bundesagentur aufbauen wollen. Die Vielfalt der Ansätze hat sich aus grüner Sicht bewährt. ,Wir Grünen treten daher dafür ein, diese beiden Wege weiter zu ermöglichen und im Rahmen einer Verfassungsänderung rechtssicher zu machen.

Mittlerweile hat sich breiter Widerstand gegen die kooperativen Jobcenter formiert. Letzter "Höhepunkt": Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Scholz als unzureichend eingestuft und gefordert, die ARGEn und Optionskommunen fortzusetzen. Damit sind sie voll auf grüner Linie.

Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept für alle gibt. Darum müssen wir Platz für Unterschiede schaffen. Nur so kommen wir zu einer verlässlichen und guten Trägerstruktur, die individuelle und nachhaltige Unterstützung der 7 Millionen betroffenen Menschengewährleistet. Und nur darauf kommt es am Ende an.

Zu unserem aktuellen Antrag "Statt kooperative Jobcenter - Grundsicherung für Arbeitsuchende aus einer Hand mit gestärkten kommunalen Kompetenzen organisieren" geht es hier.

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