Bundesregierung droht Mittelstand über eine Milliarde Euro Ordnungsgeld an
Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu den neuen elektronischen Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG / BT-Drs. 16/11120) erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der seit Januar 2007 geltenden Regelungen zur elektronischen Offenlegung von Jahresabschlüssen gründlich versagt. Hinsichtlich der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2006 wurde 456.000 offenlegungssäumigen Firmen Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro angedroht. Immerhin geht es um eine Ordnungsgeldandrohung in der Gesamtsumme von mehr als eine Milliarde Euro. Dies ist ein Skandal vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Justiz wegen Arbeitsüberlastung monatelang nicht erreichbar war. Das geht so nicht!
Es muss sichergestellt werden, dass den Unternehmen aus dem Zeitraum, in dem das Bundesamt für Justiz nicht erreichbar war, keine Nachteile erwachsen. Die Bundesregierung muss eine Kulanzregelung für die Umstellung vorlegen, da fast eine halbe Million Firmen mit dem neuen Recht nicht klar kommen.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung zum Download.





