Unternehmenssanierungen stärken

Krisengeschädigte Firmen brauchen jetzt gute praxistaugliche Erleichterungen bei der Sanierung. Die Krise trifft viele grundsätzlich lebensfähige Unternehmen. Im Mittelstand sind 17 Prozent der Insolvenzanträge ausschließlich durch die Wirtschaftskrise verursacht, ergab eine Umfrage unter Insolvenzverwaltern. Diesen Unternehmen sollte frühzeitig die Möglichkeit von Restrukturierungsmaßnahmen eröffnet werden, damit sie erst gar nicht insolvent werden. Es geht uns aber auch darum, die Quote der Sanierungen nach Anmeldung einer Insolvenz deutlich zu erhöhen. Denn eine Insolvenz darf nicht bedeuten, dass Unternehmen und Mitarbeiter verloren sind.

Unsere Forderungen:

  • Die Anreize für frühzeitige Sanierungsmaßnahmen stärken: Das Management soll durch schärfere Haftungsregeln verpflichtet werden, frühzeitig Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, um das Zeitfenster für wirksame Sanierungsschritte weiter aufzustoßen.
  • Das Insolvenzplanverfahren stärken: Künftig soll der Insolvenzplan die gesellschaftsrechtlichen Mehrheitsverhältnisse einfacher und schneller als bisher neu ordnen können. Wenn die Alteigentümer nicht schlechter gestellt werden, dürfen sie diese Neuordnung künftig nicht mehr behindern. Es ist also für ein Rechtsverfahren zu sorgen, das einerseits keine Beschwerdemöglichkeiten abschneidet, gleichwohl eine zügige Umsetzung des Insolvenzplans nicht unangemessen behindert. Zu denken ist etwa an ein Freigabeverfahren, wie es bei aktienrechtlichen Streitigkeiten bereits existiert.
  • Kompetenz der Insolvenzverwalter erhöhen: Künftig soll mit einem transparenten Verfahren über die Auswahl von Insolvenzverwaltern entschieden werden. Dabei sollten umfassendes betriebswirtschaftliches und Management Know-how und entsprechende Erfahrungen wichtige Auswahlkriterien sein, denn diese sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung. Außerdem müssen Anreize gesetzt werden, damit sich langwierige und aufwändige Sanierungen für Insolvenzverwalter oder Restrukturierer stärker lohnen, als das Unternehmen schnell zu liquidieren.
  • Gerichtszuständigkeiten konzentrieren: Für große Insolvenz-Fälle soll pro Bundesland eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden. Kleinere Insolvenzen können natürlich weiter beim zuständigen Amtsgericht abgewickelt werden.
  • Konzerninsolvenzen zentralisieren: Entweder sind Konzerninsolvenzen bei einem Insolvenzverwalter zu konzentrieren oder stärkere Informations- und Koordinationspflichten zwischen den beteiligten Insolvenzverwaltern einzuführen.
  • Sanierungen steuerlich flankieren: Das über das Bürgerentlastungsgesetz geschaffene Steuerprivileg, mit dem bei Sanierungen Verlustvorträge von den neuen Investoren übernommen werden können, muss zwingend mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen verbunden werden.

Das komplette Autorenpapier finden Sie hier zum Download.

Zugehörige Dateien:
Unternehmenssanierung300609.pdfDownload (72 kb)
aktuelle Informationen
AKTUELLES VIDEO
Anti-Piraterie-Abkommen: Warum wir ACTA ablehnen

Das Abkommen erschwert den Zugang zu günstigen Medikamenten und macht Internetzugangsanbieter zu Hilfssheriffs.Kategorie: Themen > Bürgerrechte & Demokratie > Datenschutz[mehr]

Anti-Atom: Fukushima mahnt

Zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Japan sind bundesweit zahlreiche Proteste gegen Atomkraft geplant.Kategorie: Themen > Klima & Umwelt > Atomkraft[mehr]

Europa: Bedrohung für Indiens Ärmste

In einem offenen Brief fordern grüne Europaabgeordnete von Handelskommissar de Gucht eine Folgeabschätzung für das geplanten Abkommens zwischen Indien und der EU.Kategorie: Themen > Europa[mehr]