Erbschaftsteuer verstärkt für Bildung nutzen - nicht abschaffen!

CSU will in Wirklichkeit die Erbschaftsteuer abschaffen und nimmt dafür weitere neue Schulden auf. Dies ist unverantwortlich.

Die Bewertung des vererbten Vermögens solle zwar bundeseinheitlich bleiben, die Bestimmung der Freibeträge und Steuersätze will Finanzminister Fahrenschon (CSU) aber völlig den Bundesländern überlassen. Sein Kalkül: "Wir würden in Bayern einen Steuersatz nahe null einführen…" (Financial Times Deutschland, 10.09.2009). Finanzstarke Bundesländer können dann mit niedrigen Steuersätzen finanzschwache Bundesländer im Steuersenkungswettbewerb niederkonkurrieren.

Bayerns Finanzminister hat in 2009 die höchste Neuverschuldung aller Bundesländer wegen der umfangreichen Rettungsbeihilfen für die notleidende Bayerische Landesbank zu verantworten.

Jede Erbschaftsteuersenkung würde die Verschuldung Bayerns auf Kosten der kommenden Generationen noch erhöhen. Mit dem Erbschaftsteueraufkommen kann Bayern wesentlich mehr Investitionen in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanzieren. Deshalb darf die Erbschaftsteuer nicht abgeschafft werden. Sie ist eine Gerechtigkeitssteuer.

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