Mit parteipolitischem Kalkül

06.09.2010: Christine Scheel äußert sich in einem Namensbeitrag im Neuen Deutschland zur Frage: Sollte die Rente mit 67 ausgesetzt werden?

Klares Nein. Ich halte in diesem Zusammenhang nichts von populistischen Debatten, Verunsicherungen und Zukunftsverweigerung. Dafür ist die Rente zu wichtig und muss auf Vertrauen aufgebaut sein.

Der Einführung ging eine lange Diskussion voraus. Der demografische Hintergrund ist nicht zu leugnen, denn infolge der Fortschritte im Gesundheitswesen, der Hygiene, Ernährung und den Arbeitsbedingungen nahm die Lebenserwartung in den vergangenen Jahrzehnten spürbar zu. 1998 konnte ein 60-jähriger Mann im Durchschnitt damit rechnen, dass er noch etwa 19 Jahre lebt, Frauen 23 Jahre. Laut Prognosen können Männer im Jahr 2035 im Alter von 60 Jahren noch 22,7 und Frauen 27,1 weitere Lebensjahre erwarten.

Dies zeigt, dass die durchschnittliche ferne Lebenserwartung nach den Prognosen um rund vier Jahre steigt. Durch die Rente mit 67 würde die Zeit im Ruhestand somit nicht beschnitten, lediglich die weitere Ausdehnung der Rentenlaufzeiten um zwei von vier Jahren begrenzt. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler würden die sich ergebenden zusätzlichen Belastungen also jeweils zur Hälfte tragen. Hinzu kommt der Rückgang der Geburtenrate. Wer unser Umlagensystem erhalten und die jungen Generationen nicht zu stark belasten will, darf dies nicht verdrängen. Warum sollen junge Menschen in Zukunft viel mehr von ihrem Erwerbseinkommen abgeben und dafür weniger Rente erhalten? Die Rente mit 67 ist bereits geltendes Recht. Dabei geht es um die Regelaltersgrenze von 67 Jahren, die Staffelung der Geburtsjahre und um die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren.

Das bedeutet, wer 45 Jahre an Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflege sowie aus Zeiten der Kindererziehung nachweist, wird auch weiterhin unabhängig vom Geburtsjahr mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. So ist es einfach falsch, wenn behauptet wird, dass der Dachdecker nun bis 67 auf dem Dach stehen muss, da besonders in Handwerksberufen die 45 Jahre Versicherungszeit in der Regel bis 65 Lebensjahren erreicht werden.

In Paragraf 154 des Sozialgesetzbuch (sechstes Buch) heißt es in Absatz vier: "Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können." Laut Gesetz gibt es keinen Automatismus zwischen Bericht und politischem Handeln. Die aktuelle Rentendiskussion in der SPD, aber auch bei der LINKEN ist leider stark von Taktik und parteipolitischem Kalkül getrieben. Unterstützt von den Umfragewerten werden die Probleme der Zukunft geleugnet und es wird so getan, als ginge die gesellschaftliche Entwicklung an unserer Rentenversicherung einfach vorbei. Dabei sollte es bei der Rente mit 67 um die Sicherung unserer gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Die Rente ist ein zentrales Element des deutschen Sozialsystems und des Generationsvertrages. Für alle Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, gilt weiterhin die Regelaltersgrenze von 65 Jahren.

Wenn nun das Renteneintrittsalter ab 2012 erhöht wird, findet eine jährliche Staffelung statt, sodass z. B. der Jahrgang 1950 eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren und vier Monaten und der Jahrgang 1958 eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren haben wird. Erst im Jahr 2029 wird die Altersgrenze auf 67 Jahre gestiegen sein. Nach Prognosen wird es dann etwa acht Millionen Menschen weniger im erwerbsfähigen Alter geben.

Natürlich sind körperliche und seelische Belastungen in den unterschiedlichen Berufsfeldern verschieden ausgeprägt. Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss weiterhin vorzeitig in Rente gehen können. Hierbei geht es um eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente, die weiterhin mit 63 Jahren möglich sein soll.

Die Gewerkschaften argumentieren aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gegen die Rente mit 67. Natürlich muss es für ältere Menschen auch die Chance geben zu arbeiten. Deutschland braucht eine Kultur der Altersarbeit mit mehr Gesundheitsvorsorge, altersgerechten Arbeitsplätzen und Weiterbildung. Man darf in der Debatte auch nicht unterschlagen, dass es noch andere Altersrenten gibt, für die andere Altersgrenzen gelten. So die Altersrente für langjährig Versicherte oder z. B. Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte.

Wir brauchen sozial gerechte und tragfähige Lösungen für die Zukunft. Natürlich macht es einen Unterschied, ob jemand jahrzehntelang auf dem Bau oder in der Universität gearbeitet hat. Die Teilrente muss bekannter gemacht und deren Zugang erleichtert werden. Wichtig sind dabei flexiblere Möglichkeiten, sowohl früher als auch später in Rente gehen zu können. Zwingend ist ein Schutz vor Altersarmut. Wir Grüne fordern eine Garantierente für alle Rentnerinnen und Rentner, bei der langjährig Versicherte eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten. Wesentlich ist für uns die Generationengerechtigkeit.

Erschienen im Neuen Deutschland am 3. September 2010.

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