Steinbrücks Unternehmenssteuerreform durch die Mittelstandsbrille: böse Überraschungen und einige kleine Fortschritte

Noch bevor das Unternehmensteuerreformgesetz im Bundeskabinett abgenickt wurde, hat Bundeswirtschaftsminister, Michael Glos (CSU), bereits eine Protokollnotiz abgegeben.

Die Reform hätte eine Mittelstandslücke, so seine Erkenntnis. Es überrascht, warum der Wirtschaftsminister sein Amt nicht genutzt hat, diese Lücke in den Monaten seitdem die Eckpunkte vorliegen, zu schließen. Dass die Reform den kleinen und mittleren Unternehmen wenig bringt und in vielen Fällen sogar eine Mehrbelastung droht, konnte man Wochen bevor das Kabinett die Reform angenommen hat, in den Wirtschaftsteilen der Tagespresse nachlesen.

Die Bundesregierung hat hier ausgesprochene Beratungsresistenz bewiesen.

Der Bundesfinanzminister, Peer Steinbrück (SPD), will nicht "in jede Hose springen, die man ihm hinhält", und das ist grundsätzlich ein richtiger Vorsatz. Denn eine wirklich tiefgreifende Unternehmenssteuerreform, die dem Standort etwas bringt, das bedeutet Investitionen in Wertschöpfung, Wachstum und Arbeitsplätze, braucht Durchhaltevermögen.

Soeben geschieht aber etwas anderes. Der Finanzminister boxt - nur um weiteren Streit innerhalb der Koalition zu vermeiden - eine Reform durch, die fast ausschließlich den großen international aufgestellten Unternehmen etwas nutzen wird. Die Kleinen und der Mittelstand bleiben fast völlig außen vor oder zahlen sogar drauf.

Die Argumentationsversuche der Bundesregierung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen ja bereits durch die rotgrüne Steuerreform ausreichend entlastet worden seinen, können diese Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, weil 2001 auch die Körperschaftssteuersätze erheblich gesenkt wurden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks schätzt den Anteil der Personenunternehmen, die durch die aktuelle Gesetzesvorlage schlechter gestellt werden auf etwa 88 Prozent. Das schadet definitiv dem Standort und ist darüber hinaus wirtschaftspolitisch verfehlt, denn es sind in der Mehrzahl gerade die kleinen und mittleren Unternehmen die Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, einen Großteil der inländischen Wirtschaftsleistung erbringen und zunehmend auch gute Exportzahlen aufweisen können.

Für Kapitalgesellschaften, das sind vor allem Aktiengesellschaften (AG´s) und GmbH´s sinken die Unternehmenssteuersätze auf rund 30 Prozent. Das sind satte 9 Prozentpunkte weniger als heute. Mit Blick auf den internationalen Standortwettbewerb begrüßen die Grünen diesen Schritt. Der Standort ist mit dem gesenkten Steuersatz gut im westeuropäischen Mittelfeld positioniert.

Für den Mittelstand geht es allerdings aufwärts mit den Steuersätzen.

Heute zahlen Personengesellschaften knapp 46 Prozent Steuern, inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Nach der Reform werden es etwa 47 ½ Prozent sein. Falls die neue Gewinn-Rücklage genutzt wurde, werden im Endeffekt sogar über 48 Prozent des Gewinnes zukünftig an den Fiskus fließen.

Es ist schon erstaunlich, dass die Union, die in Oppositionszeiten immer für eine weitere Entlastung des Mittelstandes gestritten hat, jetzt plötzlich ein Gesetz mitträgt, dass definitiv zu Mehrbelastungen führt.

Die von der Regierung zugesagte Mittelstandskomponente der Reform ist zwar da, aber sie hat ihre Tücken.

Um den höheren Steuersätzen für Personenunternehmen auszuweichen, gibt es eine neue mit rund 29 Prozent besteuerte Gewinn-Rücklage. Bei späterer Gewinnentnahme wird mit der ebenfalls neuen Abgeltungssteuer von 25 Prozent nachversteuert. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen noch oben drauf. Derzeit haben wir die Situation, dass 90 Prozent der Personengesellschaften effektiv ohnehin weniger als 30 Prozent Steuern zahlen, wie Daten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigen. Das heißt, sie profitieren nicht von der Kappungsgrenze. Der Handwerkerverband ist sogar noch pessimistischer und schätzt, dass nur jedes 50ste Personenunternehmen die Rücklage nutzen wird.

Für die anderen bleibt unter dem neuen Namen "Investitionsabzugsbetrag" die altbewährte Ansparrücklage plus Abschreibungen bestehen. Diese werden jetzt einem etwas größeren Kreis von Unternehmen zugänglich sein, dass ist grundsätzlich ein richtiger Schritt. Allerdings wird die Anwendung unter dem Vorzeichen der Missbrauchsbekämpfung zum Teil restriktiver gestaltet, es bleibt abzuwarten, ob der neue Investitionsabzugsbetrag von den Unternehmen angenommen wird.

Die Grünen schlagen eine Rücklage von 250.000 Euro vor, die nur an die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt ist und so den Unternehmern größtmögliche Entscheidungsfreiheit einräumt. Pro sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz sollen nach grünen Vorstellungen 10.000 Euro in die Rücklage eingestellt werden können.

In jedem Fall ist die von der Bundesregierung beschlossene Mittelstandskomponente ein schwacher Trost und kann die Abschaffung der degressiven Abschreibungen und die drastische Reduzierung der Sofortabschreibungsmöglichkeiten auf magere 100 Euro bei weitem nicht kompensieren.

Mit den schlechteren Abschreibungsbedingungen werden diejenigen bestraft, die hierzulande in Maschinen und Ausrüstungen investieren und Arbeitsplätze schaffen.

Außerdem lösen die zusammen geschrumpften Sofortabschreibungen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen aus. Auch hier findet eine 180-Grad-Wendung der Unions-Politik statt, die in Oppositionszeiten sogar eine Verdopplung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro gefordert hatte.

Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die mit höherer Mehrwertsteuer und Kürzung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten kräftig zur Kasse gebeten werden, sind es also auch die kleinen und mittelständischen Firmen, die bei der Unternehmenssteuerreform draufzahlen. So kann es nicht bleiben. Die Koalition muss die Mittelstandskomponente deutlich nachbessern.

Nicht nur eine Enttäuschung, sondern ein großes Risiko für den Standort, ist die Art und Weise wie die Abgeltungssteuer ausgestaltet ist.

Wer investiert, wird bestraft. Er oder sie zahlt rund 30 Prozent Steuern auf Unternehmensebene plus Abgeltungssteuer, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden. Zusammen macht das fast 50 Prozent Belastung aus. Auf Zinsen müssen dagegen nur 25 Prozent Steuern gezahlt werden. Da macht es mehr Sinn sein Geld zu verleihen, anstatt selbst zu investieren. Im Ergebnis wird Unternehmen das Eigenkapital zugunsten von mehr Krediten entzogen. Wenn es zu einer Krise kommt, haben die Unternehmen wenig Reserven um diese durchzustehen.

Verursacht wird dieses Missverhältnis auch dadurch, dass die Bundesregierung die von rotgrün eingeführte, nur hälftige Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen einfach im Handstreich abschafft und nun voll besteuert.

Auch für die in den letzten Jahren mühsam hochgepäppelte private Altersvorsorge und die Aktienkultur ist diese Ausgestaltung der Abgeltungssteuer schädlich. Teuer wird es vor allem für Kleinaktionäre, denn anders als bisher hält der Fiskus auch bei langfristigen Aktienanlagen die Hand auf. Dass Investitionen in Staatsanleihen günstiger besteuert werden als solche in produktives Kapital, wird der Aktienkultur nicht gut tun. Die Anleger werden aus den rentableren Aktienanlagen in Zinsprodukte gelockt. Das ist auch volkswirtschaftlich unsinnig.

Wenn die große Koalition ihr Modell der Abgeltungssteuer tatsächlich aufrecht erhält, dann muss sie den Schaden für die private Altersvorsorge und die Schlechterstellung von Eigenkapital vermeiden, der halbe Steuersatz für Dividenden und Veräußerungsgewinne wäre eine Lösung.

Für innovative Unternehmen ist die Unternehmenssteuerreform ein Desaster.

Der beschleunigte Wegfall von Verlustvorträgen, neue Bürokratie und steuerliche Belastungen von Forschung und Entwicklung und die massive steuerliche Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierungen schädigen den Innovationsstandort. Erfolgreiche Wirtschaftsregionen brauchen innovative, dynamische Unternehmen. Die Grünen werden deshalb eine Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für innovative Unternehmen und Wagniskapital im Bundestag einfordern.

Ein drängendes Problem ist auch die ungelöste Situation bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Jedes Jahr stehen 71.000 Unternehmen zur Übergabe an. Diese hängen jetzt in der Luft. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen und damit muss zwingend das Bewertungsgesetz reformiert werden bevor der stufenweise Erlass der Erbschaftsteuer bei Fortführung der Firma gesetzlich geregelt werden kann. Es ist höchste Zeit, dass sich die schwarz-rote Koalition mit den Ländern schnell über ein neues Bewertungsgesetz verständigt und damit endlich Sicherheit für anstehende Unternehmensnachfolgen und geplante Übergaben von Immobilienvermögen schafft.

Die Unternehmenssteuerreform soll von den Abgeordneten im Bundestag noch überarbeitet werden, so die Kanzlerin. Dazu passt nicht, dass dieses umfangreiche Gesetzespaket im Eilverfahren durchs Parlament gepeitscht wird. Der Finanzausschuss, der diese Änderungen beraten muss, wird sich nach der öffentlichen Expertenanhörung und vor der Endabstimmung nur zu einer Beratungssitzung zusammen finden. Das lässt nichts Gutes dafür hoffen, dass es tatsächlich noch zu substantiellen Nachbesserungen kommen wird.

Der Beitrag ist erschienen in "Klartext", dem Monatsheft des Bundes der Steuerzahler in Bayern, 4/2007.

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