Neuausrichtung der Finanzaufsicht

Die Bundesregierung will aktuell mit ihrem Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz die Leitung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von einem Präsidialmodell in ein Kollegialmodell mit Exekutivdirektor/innen umwandeln. Vier Geschäftsbereiche sollen eingerichtet werden: Grundsatzfragen/Innere Verwaltung, Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Das Direktorium soll mit einfacher Mehrheit Meinungsverschiedenheiten klären. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der/die Präsident/in die strategische Ausrichtung der BaFin bestimmen und einen verbindlichen Handlungsrahmen festlegen. Insoweit soll ihm/ihr die Richtlinienkompetenz obliegen.

Es ist ein schwerwiegender Fehler der Bundesregierung, die Leitungsstruktur der BaFin isoliert von der eigentlichen Reform der Finanzaufsicht anzupacken. Ein Kollegialmodell schwächt die Amtsautorität eines Präsidenten und splittert die Kompetenzen auf Direktoren auf. Dabei ist gerade gegenüber großen Allfinanzkonzernen eine integrierte Finanzaufsicht zwingend notwendig. Es ist völlig unverständlich, dass die schwierigen Fragen der Kompetenzverteilung in allen Fragen der Finanzaufsicht zwischen Bundesbank und BaFin nicht zuerst geklärt werden, bevor über eine sinnvolle neue Leitungsstruktur der BaFin entschieden wird. Die Bundesregierung zäumt das Pferd offensichtlich von hinten auf.

Die aktuelle Finanzmarktkrise hat es an den Tag gebracht, dass es keine funktionsfähige europäische Finanzmarktaufsicht gibt. Die nationalen Behörden kooperieren auf europäischer Ebene auf freiwilliger Basis nur nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Deshalb kommen sie nicht rechtzeitig zu gemeinsamen Entscheidungen. Erst mit qualifizierten Mehrheitsentscheidungen könnten die europäischen Expertenausschüsse der Bankenaufsicht (CEBS), der Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) und der Versicherungsaufsicht (CEIOPS) zu tragfähigen Strukturen einer funktionsfähigen europäischen Finanzaufsicht kommen. Es gibt z.B. bisher kein europäisches Kreditregister. Lediglich sieben Länder im Euro-Raum tauschen ihre Informationen über Firmenkredite aus (Euro-Evidenz). Die Unternehmen handeln global, aber die Finanzaufsicht bewegt sich noch in nationalen Bahnen. Ein Großkreditregister ist überfällig. Ähnlich unwissende Strukturen findet man über den Märkten der Hedgefonds und der Verbriefungen gegenüber der europäischen Finanzmarktaufsicht. So intransparent darf es zum Schutze der Verbraucherinnen auf den europäischen Finanzmärkten nicht bleiben.

Der Beitrag ist im bayerischen Genossenschaftsblatt "Profil" 02/2008 erschienen.

Den kompletten Beitrag finden Sie im Anhang.

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