Bessere Riester - Förderung für die eigenen "vier Wände"
Private Altersvorsorge fördern: einfach - verständlich - flexibel
von Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnsi 90/Die Grünen
Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen längst, dass sie über die gesetzliche Rente hinaus für ihr Alter vorsorgen müssen. Vorsorgesparen findet schon jetzt in ganz unterschiedlichen Formen statt. Es gibt also bereits starke Konkurrenz für die Ideen der Politiker, wie die private Altersvorsorge am besten gefördert wird. Wirklich attraktiv kann deshalb nur eine einfache und verständliche staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge sein, die sich an den Lebensumständen der Menschen ausrichtet und flexibel auf ihre Lebenspläne einstellt. Eine bessere Förderung des eigenen Wohneigentums spielt dabei die entscheidende Rolle. Denn Fakt ist: 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Das darf die Politik nicht ignorieren. Ganz im Gegenteil, die Politik muss dies aktiv aufgreifen!
Entnahme-Modell beibehalten: Vertrauen schützen
Schon bei der von den Grünen gemeinsam mit der SPD eingeführten und als "Riester-Förderung" bekannt gewordenen staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge haben die Grünen deshalb dafür gesorgt, dass auch das selbst genutzte Wohneigentum als Altersvorsorge anerkannt wird. Gegen zu Anfang große Widerstände des damaligen Koalitionspartners SPD konnte schließlich gemeinsam mit den Ländern im Vermittlungsverfahren zur Riester-Rente das so genannte Entnahmemodell bei der Riester-Förderung durchgesetzt werden:
Potenzielle Bauherren können nach dieser Regelung ihr Riester-Konto "beleihen", um ihr selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren. Der zinslose Kredit an sich selbst - denn es ist ja eigenes angespartes Kapital - darf zwischen 10.000 und 50.000 Euro betragen. Allerdings muss bis zum 65. Geburtstag, also zum Rentenbeginn, das "Darlehen" auf das Riester-Konto zurückgezahlt sein, damit es dann wie vorgesehen als liquide und zu versteuernde Rente ausgezahlt werden kann.
Das "Entnahme-Modells" wird häufig wegen seiner geringen Inanspruchnahme kritisiert. Diese Kritik greift aber zu kurz, denn das Entnahme-Modell kann erst voll wirksam werden, wenn die Riester-Sparer über entsprechende fünfstellige Guthaben verfügen. Das ist jetzt nach erst 4 Jahren Riester-Förderung in vielen Fällen noch nicht erreicht. Die Grünen wollen die Entnahme-Möglichkeit beibehalten und sogar noch ausbauen. So könnten die Entnahmegrenzen auch ausgedehnt werden oder auch ganz entfallen. Der Staat muss nicht immer bis ins letzte Jota vorschreiben was Bürgerinnen und Bürger zu tun oder zu lassen haben. Mehr Freiraum entsprechend den Wünschen und der Lebensplanung des Einzelnen muss die Devise sein.
Wohn-Riester praktikabel ausgestalten
Die selbst genutzte Wohnimmobilie als Form der privaten Altersvorsorge muss noch besser gefördert werden. Das hat auch die Große Koalition erkannt. Allerdings verheddern sich SPD und Union in komplizierten Detaildiskussionen, statt zu praktikablen Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen. Stillstand ist die Folge.
Das langwierige, großkoalitionäre Hickhack um die Einbeziehung der Wohnimmobilien ist umso unverständlicher, als die Lösung eigentlich ganz einfach ist: Der grüne Vorschlag sieht vor, die Riester-Zulagen auf die Beiträge, die direkt zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums genutzt werden wie z.B. zur Tilgungsfinanzierung, gegenüber den Zulagen für andere Kapitalanlagen etwas absenken. Dieser Abschlag ist notwendig, um die so genannte "nachgelagerte" Besteuerung im Alter abzugelten. Denn es ist einfach nicht vermittelbar, wenn im Alter für die selbst genutzte Immobilie auch noch "fiktive" Beträge versteuert werden müssen.
Andererseits sollen Immobilien aber auch nicht besser behandelt werden als andere Kapitalanlagen z.B. in Aktien, Fonds oder Banksparpläne, die ja weiterhin der nachgelagerten Besteuerung unterliegen werden. Der Riester-Abschlag bei Immobilien muss deshalb so bemessen sein, dass alle Anlageformen steuerlich wirklich gleich behandelt werden.
Die Grünen wollen keinesfalls, dass hier eine Eigenheimzulage "über die Hintertür" wieder eingeführt wird. Deshalb ist die Förderung ja auch an Altersvorsorge gebunden, d.h. bei Verkauf des Hauses muss das Geld entweder in einen Riester-Vertrag eingelegt werden und wird dann später nach den Bedingungen der Riester-Rente ausgezahlt, allerdings in diesen Fällen steuerfrei. Oder aber das Kapital wird für den Erwerb eines neuen selbst genutzten Wohneigentums verwendet. Wird es aus der Altersvorsorge ganz herausgenommen und für andere Zwecke verwendet, müssen alle Zulagen an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Das Riester-Kapital steht nach den grünen Vorstellungen für die Wohnungsfinanzierung so insgesamt vollständig und unbegrenzt zur Verfügung und darauf kommt es letztendlich an, denn jeder eigens angesparte oder direkt erbrachte Euro senkt die Zins- und Tilgungslast, das weiß jeder Bauherr. Deshalb braucht es beides: Entnahmemodell und Zulagenmodell.
Einfach, verständlich und flexibel sollen die selbst genutzten Wohnimmobilien in die Altersvorsorgeförderung einbezogen werden. Das ist der grüne Anspruch.
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wird dem nicht gerecht. Die Begrenzung der Entnahmemöglichkeit auf 50 Prozent des angesparten Riestervermögens schmälert den Eigenkapitaleinsatz und behindert damit eine schnellstmögliche Tilgung. In den meisten Fällen fahren die Riester-Sparer dann mit dem derzeitigen Entnahme-Modell besser, denn hier können sie grundsätzlich alles angesparte Kapital, maximal 50.000 Euro entnehmen.
Wenn Union und SPD den Referentenentwurf an dieser Stelle nicht verbessern, dann muss die derzeitige Entnahmemöglichkeit auf jeden Fall beibehalten werden, um Schlechterstellungen zu vermeiden. Der beste Weg wäre aber, wenn Riester-Zulagen zu 100 Prozent für Immobilienerwerb und auch für die Tilgung von Baudarlehen genutzt werden könnten.
Besteuerung des fiktiven Nutzwert ist nicht vermittelbar
Die Krux des Referentenentwurfs liegt aber darin, dass die Riester-Sparer, die Immobilien erwerben, dann im Alter auf einen fiktiven Betrag Steuern zahlen müssten. Vergleichbar ist dies mit der Nutzwertbesteuerung des selbst genutzten Wohneigentums, das schon vor Jahrzehnten durch die so genannte Konsumgutlösung ersetzt wurde. Und das aus gutem Grund. In der Bevölkerung wurde damals nicht akzeptiert, dass ein in Geld umgerechneter Nutzen, nämlich die infolge der Eigenheimförderung eingesparte Miete, bei einer als Investition angesehenen Wohnimmobilie versteuert werden musste. Trotzdem will jetzt der Referentenentwurf Gleiches wieder einführen, weil auch dort ein fiktiver Wert versteuert werden müsste. Es ist sehr zu bezweifeln, ob diese Besteuerung eines fiktiven Betrages heute bei den Riester-Sparern höhere Akzeptanz findet. Man kann dies nur schwer vermitteln, auch wenn es theoretisch logisch natürlich begründbar ist. Aber nicht jedes theoretisch saubere Modell ist auch praktisch akzeptabel.
Wie eingangs formuliert, muss man die tatsächlichen Wünsche und Vorstellungen der Menschen berücksichtigen, und diese decken sich nicht unbedingt mit der Vorstellung, im Alter für etwas "in cash" Steuern zahlen zu müssen, was einem "in cash" jetzt nicht zufließt, weil es im selbst genutzten Wohneigentum steckt. Die größte Flexibilität und damit aus grüner Sicht den größten Charme hätte ein steuerlich gefördertes individuelles Altersvorsorgekonto:
- Einzahlungen darauf wären bis zu einer gewissen Höhe, zum Beispiel 3.000 Euro pro Jahr, steuerfrei.
- Ebenso steuerfrei wären laufende Erträge, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
- Über die konkreten Produkte im Altersvorsorgekonto können die Altersvorsorgesparer nach einem Beratungsgespräch mit ihrer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister frei entscheiden.
- Entnahmen aus dem Altersvorsorgekonto wären flexibel möglich, müssten aber natürlich in voller Höhe versteuert werden. Für die Auszahlungen gäbe es also kein Mindestalter, keine Zwangsverrentung ab 85 und keine sonstige Begrenzungen wie zum Beispiel die Beschränkung der Kapitalauszahlung auf 30 Prozent.
In dieses individuelle Altersvorsorgekonto passt die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums für die Altersvorsorge bequem hinein: Entweder wird das Finanzierungskapital steuerfrei entnommen und - wie bisher auch - bis zum Renteneintritt wie ein "Kredit an sich selbst" auf das Altersvorsorgekonto zurückgezahlt. Oder man wählt den Weg der verringerten Zulagenförderung z.B. für die Tilgungsfinanzierung und hat keine weiteren Zahlungspflichten. Dieses einfache Modell setzt einen hohen Anreiz, für das Alter zu sparen, und ist flexibel genug, sich auf individuelle Lebenssituationen beispielsweise ein Hausbauprojekt einzustellen. Gleichzeitig setzt es einen hohen Anreiz, das Ersparte auch erst im Alter anzugreifen, denn bei Entnahme in aktiven Zeiten ist die Steuerbelastung im Allgemeinen deutlich höher als im Ruhestand.
Der Beitrag ist erschienen in Immobilien & Finanzierung 01/2007.




