Böse Überraschungen für innovative Firmen
Die von der großen Koalition geplante Unternehmenssteuerreform 2008 erschwert die Finanzierung innovativer Unternehmen und schadet damit dem Standort Deutschland
von Christine Scheel
Forschung ist ein Prozess mit offenem Ausgang. Gute Bedingungen für Innovationen vertragen kein erbsenzählerisches Denken. Denn nicht jede geniale Erfindung erobert die Welt und zahlt sich in barer Münze für den Erfinder und den Fiskus aus. Innovationen sind aber die Triebfedern für nachhaltiges Wachstum und damit für Wertschöpfung und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Der Standort braucht mehr Unternehmen, die hierzulande forschen und in die Entwicklung und Vermarktung ihrer Produkte investieren. Entgegen manchem Unkenruf ist Forschung hierzulande durchaus attraktiv: Nach den USA und Japan belegen die Deutschen einen Spitzenplatz bei der Anmeldung von Patenten. Auch die Infrastrukturen für den Technologietransfer schneiden international gut ab. Wenn es allerdings um die Finanzierung geht, um diese Forschungsergebnisse zu marktfähigen Produkten und Verfahren weiter zu entwickeln, haben innovative Unternehmen hierzulande häufig Schwierigkeiten. In Kalifornien, in Silicon Valley, wird im Laufe eines Monats mehr Risikokapital in neue Ideen investiert als in der ganzen Bundesrepublik in zwei Jahren. Sogar im europäischen Vergleich schneidet Deutschland schlecht ab. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt werden nur etwa halb so viele Wagniskapitalfinanzierungen getätigt wie im europäischen Durchschnitt. Hier liegt wertvolles Potential brach.
Wenn also Deutschland zu einem der attraktivsten Standorte für innovative Unternehmensgründer werden soll, dann muss der Anteil von privatem Wagniskapital an der Wirtschaftsleistung drastisch erhöht werden. Diese Dynamik kann nur mit deutlich besseren steuerlichen Bedingungen entstehen, damit die Geldströme privater Investoren in innovative Unternehmen gelenkt werden und in Unternehmen, die an der Schnittstelle Forschung/Markt agieren und in der Frühphase Finanzierungen brauchen. Damit wir nicht ins Abseits geraten, brauchen wir Gesetze, die den neuen Unternehmen keine Steine in den Weg legen, sondern ihnen den Weg ebnen und Rechtssicherheit geben.
Es geht hier ausdrücklich nicht um die großen Private-Equity- oder Hedge-Fonds, die mit gigantischen Kapitalsummen von den USA oder Großbritannien aus investieren. Hier geht es um regionale Wagniskapitalgeber. Denn ob ein innovatives Unternehmen in der Frühphase Kapital bekommt, hängt ganz entscheidend davon ab, ob im Umfeld Wagniskapitalfirmen angesiedelt sind. Erfolgreiche Wirtschaftsregionen brauchen ein regionales Kapitalangebot, das die Risiken junger Unternehmen mitträgt. Trotz Internet, Globalisierung und weltweit vernetzten Kapitalmärkten ist die simple Standortnähe ein Schlüssel zum Erfolg.
Die Politik hat das grundsätzlich erkannt. So haben die Grünen in der Schröder-Koalition 2004 maßgeblich dafür gesorgt, dass die Initiatoren von Wagnisfonds international wettbewerbsfähig besteuert werden. Auch Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, die steuerlichen Bedingungen für Wagniskapital international attraktiver zu machen. Praktisch passiert soeben das Gegenteil: Ausgerechnet für die von Bundeswirtschaftminister, Michael Glos (CSU), in Sonntagsreden gern mit Wohlwollen gehätschelten Unternehmen, hält das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ein paar böse Überraschungen bereit. Die Bundesregierung gefährdet den Innovationsprozess und geht drei Schritte zurück, statt einen vor:
Der erste Rückschritt ist die Verschärfung beim Mantelkauf: Verlustvorträge sollen schneller wegfallen, wenn der Eigentümer wechselt und können dann nicht mehr zur Verrechnung mit Gewinnen genutzt werden. Was zur Missbrauchsbekämpfung durchaus sinnvoll sein kann, ist für innovative Start-ups ein Desaster. Die Unternehmen brauchen Liquidität um sich schnell entwickeln zu können. Gerade junge innovative Unternehmen müssen atmen können. Die Gefahr einer Besteuerung ihrer Substanz sollte deshalb absolut ausgeschlossen werden.
Der zweite Rückschritt ist die Besteuerung des Gewinnpotentials wenn "Funktionen" (Abteilungen) ins Ausland verlagert werden: Diese Besteuerung schadet dem Innovationsprozess. Die Probleme mit Verlagerungen sind zweifellos vorhanden, die große Koalition packt sie aber falsch an. Bislang wird hier geforscht und oft im Ausland produziert. Die Entwicklung des FAX Gerätes, des MP3 Players oder des Hybrid-Antriebs sind eingängige Beispiele hierfür. Hier muss etwas geschehen. In Zukunft sollten wir es uns nicht mehr leisten, Innovationen und damit Märkte, Wachstumsdynamik und Arbeitsplätze abzugeben. Das aktuelle Vorhaben der großen Koalition geht in die falsche Richtung, denn zusätzlich wird so noch eine Verlagerung der Forschung und Entwicklung ins Ausland angereizt. Das ist der falsche Weg! Wir dürfen unsere Innovationspotentiale nicht verlieren, sondern sollten alles tun, diese zu aktivieren und ihnen genug Entfaltungspotentiale zu bieten.
Der dritte Rückschritt ist die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer: Nicht die Idee, sondern die Art und Weise der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer wird dem Wagniskapitalstandort schweren Schaden zufügen. Die für risikoreiche Start-ups typische Eigenkapitalfinanzierung wird gegenüber Fremdkapitalfinanzierungen steuerlich massiv benachteiligt. Auf Zinsen müssen nur 25 Prozent Steuern gezahlt werden, auf Dividenden fast 50 Prozent. Die inländischen Finanzierungsquellen von Wagniskapital werden systematisch ausgetrocknet. Wenn die Koalition ihr Modell der Abgeltungssteuer tatsächlich aufrecht erhält, dann muss sie die Schlechterstellung von Eigenkapital vermeiden, der halbe Steuersatz für Dividenden und Veräußerungsgewinne wäre eine Lösung.
Wegen dieser starken und nachhaltig negativen Wirkungen werden die Grünen eine Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für innovative Unternehmen und Wagniskapital parallel zur Unternehmenssteuerreform im Bundestag einfordern. Die Chancen dafür stehen aber leider nicht sonderlich gut. Die Koalition plant offensichtlich die Unternehmensteuerreform in nahezu unveränderter Form durchzuboxen, um weiteren internen Streit zu vermeiden. Ein Gesetz für Venture-Capital bleibt bisher bloße Ankündigung. So aber kommt der Innovationsstandort Deutschland niemals in die erste Reihe.
Der Gastbeitrag ist in der Süddeutschen Zeitung vom 13. März 2007 erschienen.





