Bürgerschaftliches Engagement ganzheitlich fördern

Die Bundesregierung will das Ehrenamt fördern. Der bündnisgrünen Bundestagsfraktion geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

von Britta Haßelmann und Christine Scheel

Über 23 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich in Vereinen, Verbänden, Kirchen und Institutionen - Tendenz steigend. Die Spanne der ausgeübten Tätigkeiten ist breit: Sie reicht von Sport- und Kulturvereinen, freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutz über Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Engagement für Jung und Alt, Nachbarschaftshilfen und Selbsthilfegruppen bis hin zu Gemeinwohlorientierten Aktivitäten von Unternehmen und gemeinnützigen Stiftungen.

Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres das "Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements" auf den Weg gebracht, das noch im Juli beschlossen werden soll. Der Titel lässt Gutes hoffen, allerdings beinhaltet dieses Gesetz zum Gemeinnützigkeitsrecht lediglich steuerliche Maßnahmen und nicht die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements insgesamt. Wir sehen im Bürgerschaftlichen Engagement einen emanzipatorischen Ansatz, der professionelle Infrastruktur und staatliches Handeln nicht ersetzt. Engagement bildet neben Staat und Markt die Basis für eine starke Zivilgesellschaft. Im grünen Entschließungsantrag zum Gesetz fordern wir daher u. a. konkrete Maßnahmen zur besseren Vernetzung von staatlichen und gemeinnützigen Organisationen sowie zur Stärkung der Anerkennungskultur.

Bündnisgrüne Verbesserungsvorschläge:

Wir begrüßen den Gesetzentwurf grundsätzlich, haben allerdings zu den Regierungsvorhaben Änderungsvorschläge. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass erstmals für die unentgeltliche Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen 300 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Aus unserer Sicht ist es willkürlich, lediglich diesen einen, zugegebenerweise wichtigen, Bereich herauszugreifen und besonders zu fördern. Denn was ist mit den anderen Bereichen? Dem Kultur- oder Umweltbereich? Sind diese etwa "weniger wichtig"? Wir wollen eine allgemeine Aufwandspauschale. Wir wollen auch nicht, dass der Katalog der förderungswürdigen Zwecke abschließend im Gesetz geregelt wird. Es ist absurd, dass "die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" im Entwurf zwar als förderungswürdiger Zweck aufgezählt wird, aber gleichzeitig im Begründungsteil eine Erweiterung gemeinnütziger Zwecke für bürgerschaftliches Engagement ausgeschlossen wird. Wir fordern einen offenen Katalog für bürgerschaftliche Aktivitäten und kein starres Korsett, das auf eine sich verändernde Gesellschaft nicht reagieren kann.

Eine weitere Forderung der Grünen bezieht sich auf die Übungsleiterpauschale. Die Bundesregierung will bislang nicht, dass diese auf praktische Aktivitäten der Umwelt- und Naturschutzverbände ausgedehnt wird. Wir wollen, dass aktiver Umweltschutz honoriert und nicht ausgeschlossen wird. Vergleichbares gilt auch für "Helferinnen und Helfer in der Gefahrenabwehr" wie SanitäterInnen oder RettungsschwimmerInnen. Aktive LebensretterInnen des DLRG leisten präventiven Lebensrettungsschutz für viele Menschen und sollte deshalb auch Berücksichtigung finden.

Wir werden uns weiter für eine umfangreiche Stärkung der Stiftungskultur einsetzen und sind gefordert, wenn es darum geht, staatliche Institutionen stetig in Richtung auf eine stärkere Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Darüber hinaus gilt es die Partizipation von Jung und Alt zu fördern. Denn die aktive Beteiligung von BürgerInnen am öffentlichen Leben ist ein wesentliches Merkmal der lebendigen Demokratie - und dafür treten Bündnis 90/Die Grünen ein.

MdB Britta Haßelmann ist kommunalpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion. Ihre Fraktionskollegin Christine Scheel ist Sprecherin für Finanzpolitik.

Der Beitrag ist erschienen in AKP Fachzeitschrift für Alternative Kommunal Politik 4/2007

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