Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Spekulationsgewinne

Wie sollen sich Verbraucher verhalten?

von Christine Scheel, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Oswald Metzger, Finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag Baden-Württemberg

Neues Steuerregime für Kapitalerträge macht es nicht einfacher

Ab 1.1. 2009 werden Kapitalerträge steuerlich völlig anders behandelt als heute. Auf die Anleger kommt einiges Neues zu, deshalb sollten sie sich schon frühzeitig auf das neue Steuerregime einstellen. Denn leichter wird es erst mal nicht! Die aus Anlegersicht vermutlich folgenreichste Änderung ist die Abschaffung der Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden, müssen dann versteuert werden. Wer die alte Steuerfreiheit noch länger nutzen will, muss seine Wertpapiere vor dem 1.1.2009 kaufen, für diese bleibt es bei der heutigen Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer. Aber Vorsicht bei Zertifikaten, denn hier gilt eine spezielle Klausel: Wer nach dem 14. März 2007 Zertifikate gekauft hat und nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft, muss Steuern zahlen. In diesen Fällen kann es zumindest aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, nach Ablauf der 12-monatigen Spekulationsfrist und vor dem 1. Juli 2009 zu verkaufen. Ebenfalls neu: Die Veräußerungsgewinne müssen nicht nur zur Hälfte wie bisher, sondern voll versteuert werden, denn Union und SPD haben die bisher nur hälftige Besteuerung von Aktienerträgen gleich mit abgeschafft.

Volle Veräußerungsgewinnbesteuerung im internationalen Vergleich zu rigide

Die andere Seite der Medaille und damit die eher gute Nachricht für Anleger ist, dass alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2009 mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt werden. Das entlastet Steuerpflichtige mit höherem persönlichen Steuersatz. Insgesamt gesehen bleibt es aber bei der deftigen Steuererhöhung vor allem für langfristige Aktiensparer, zumal auch Werbungskosten zukünftig nicht mehr geltend gemacht werden können. Auch im europäischen Ausland ist eine derart hohe und rigorose Besteuerung privater Veräußerungsgewinne unüblich. In Luxemburg sind private Kursgewinne nach einem halben Jahr und in der Schweiz gleich ganz steuerfrei. Italien besteuert mit 12,5 Prozent und Spanien mit 18 Prozent. Eine andere Entlastungsmöglichkeit, die vor allem Kleinanlegern zugute käme, sind großzügige Freibeträge wie z.B. in Frankreich mit 20.000 Euro und Großbritannien mit 8.800 Pfund (rund 6.100 Euro).

25 Prozent einheitliche Abgeltungssteuer benachteiligt Aktiensparer

Hinzu kommt, dass ein Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent auf Dividenden und Veräußerungsgewinne im Vergleich zur gleich hohen Belastung von Zinseinkünften viel zu hoch ist. Dividenden werden bereits im Unternehmen mit ca. 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer vorbelastet. Dadurch wird Eigenkapitaleinsatz steuerlich "bestraft", Fremdfinanzierung dagegen belohnt. Die Aktienkultur, die in Deutsch-land ohnehin schwach ausgeprägt ist, wird weiter behindert. Mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Dividenden und Veräußerungsgewinne wird es für Kleinsparer attraktiver, in festverzinsliche Wertpapiere wie z.B. Staatsanleihen zu investieren. Zusammen mit der ebenfalls von der Großen Koalition vorgenommenen Halbierung des Sparerfreibetrages schon in diesem Jahr ist dies ein deutlicher Rückschlag für die private Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten und deren langfristige Altersvorsorge.

Kleinsparer müssen auch zukünftig zum Finanzamt

Für diejenigen Anleger, deren persönlicher Grenzsteuersatz über dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt, ist mit der Einbehaltung der Abgeltungssteuer durch die Bank das Geschäft mit dem Fiskus abgeschlossen. Sie können die ungeliebte, weil ungemein komplizierte Anlage KAP zu ihrer Einkommensteuererklärung in den Papierkorb werfen. Pech haben diejenigen, die mit dem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegen. Sie müssen dem Finanzamt weiterhin ihre Kapitaleinkünfte erklären, um ihre zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer zurück zu bekommen. Und das ohne die praktische Ausfüllhilfe, die ihnen von ihrer Bank oder Investmentfonds bisher zugestellt wurde. Dies sei ja nun überflüssig, befand Schwarz-Rot und schaffte diese nützliche Information für Anleger kurzerhand wieder ab. Es fragt sich, ob die Kleinanleger die Mühe auf sich nehmen und ihre Kapitaleinkünfte auch ohne diese Ausfüllhilfe erklären werden. Falls nicht, zahlen sie drauf, und zwar zugunsten des Fiskus.

Kontenabfrage bleibt bestehen

Entgegen dem vollmundigen Ankündigen des Bundesfinanzministers, Peer Steinbrück, macht die Abgeltungssteuer die Kontenabfrage doch nicht überflüssig. Das bedeutet, dass auch in Zukunft der Fiskus in bestimmten Fällen nachfragen darf, über welche Konten ein Steuerpflichtiger verfügt. Beispielsweise dann, wenn ein Anleger seine Kapitaleinkünfte zu seinem niedrigeren persönlichen Steuersatz veranlagt oder wenn Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen bei der Besteuerung berücksichtigt haben wollen oder aber wenn staatliche Leistungen, wie z.B. Wohngeld, beantragt werden.

Christine Scheel: 100.000 Euro würde ich diversifiziert anlegen, also einen Teil festverzinslich, einen Teil in Unternehmensanteilen, die ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien gerecht werden und am besten wäre mein nächstes Auto ein Elektrofahrzeug, in dem ich gleich den Strom aus meiner Photovoltaik-Anlage nutzen kann.

Oswald Metzger: Mit bald 53 Jahren würde ich eher Risiko vermindernd anlegen, also in Fondsanlagen mit breiter Streuung. Dabei würde ich auch auf ethische, soziale und ökologische Kriterien achten, wichtig ist mir aber vor allem die Nachhaltigkeit der Unternehmensausrichtung und damit meiner Anlageentscheidung.

Der Beitrag ist erschienen in "Forum- Nachhaltig Wirtschaften" 04/2007

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